Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing.-Büro für Maschinenbau
Wolfgang Anders 02785 Olbersdorf
Zusätzlich zu den unter "Allgemein" genannten Bedingungen gelten folgende Festlegungen:
- Die für die Anfertigung von 3D-Druckteilen übergebenen Daten müssen einem vorher vereinbarten Datenformat entsprechen und auf Vieren-Freiheit durch den Auftraggeber geprüft sein. Sollte durch den
Gebrauch der Daten Kosten entstehen, die zur Beseitigung der Vieren bzw. der daraus resultierenden Folgearbeiten notwendig sind, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
- Die Daten werden als Kopie dem Auftragnehmer übergeben, welcher sich ebenfalls eine Kopie als Datensicherung außerhalb des Arbeitsprozesses ablegt. Dies verbleibt zur rechtlichen Absicherung beim
Auftraggeber.
- Die Daten werden vom Inhalt her nicht bearbeitet. Sollte dies gewünscht und/oder notwendig sein, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die
urheberrechtlichen Konsequenzen. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler am erzeugten Produkt, die auf mangelbehaftete Datensätze zurück zu führen sind. Werden diese Mängel durch den Auftragnehmer vor Ausführung des
Auftrages erkannt, so kann nach Information des Auftraggebers, der Auftragnehmer gegen Kostenerstattung eine Änderung durchführen. Die Richtigkeit der Änderung ist vor Herstellung des Teiles vom
Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Bei Bedarf ist ein Probedruck zu erstellen, sofern es sich beim Auftrag um Teile in mehrfacher Ausfertigung handelt.
- Sollen die zu fertigenden Teile bestimmten Beanspruchungen und Belastungen standhalten, so sind die hierfür notwendigen Berechnungen durch den Auftraggeber durchzuführen.
- Die Angebotskosten für den 3D-Druck beinhalten alle für die Herstellung des Teiles notwendigen Aufwendungen. Kosten gemäß Pkt. 3.1., 3.3. bzw. 3.4. werden gesondert ausgewiesen.
- Eine Reklamation der erzeugten Teile kann innerhalb von 5 Werktagen nach Versand der Teile erfolgen. Dafür ist die Schriftform zu verwenden.
- Für Beschädigungen, die während oder durch den Transport entstanden sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, außer es lässt sich eine nicht sachgemäße Verpackung des Artikels
nachweisen.
- Eine Garantie wird nur im Rahmen der sachgerechten Herstellung der gefertigten Teile gemäß den vorliegenden Daten übernommen.
Stand: 05.03.2014